Allgemeine Geschäftsbedingungen von Marietta Stuhlfelder: Trainerin und Moderatorin
Anbieter: Marietta Stuhlfelder – Trainerin und Moderatorin (im Folgenden „AuftragnehmerIn“ genannt)
Rechtsform: Einzelunternehmen
Adresse: A-5020 Salzburg, Bürglsteinstrasse 15
Telefon: +43-(0)650-451 88 37
E-Mail: info@mariettastuhlfelder.com
Web: www.mariettastuhlfelder.com
UID-Nr: ATU74045516
Vorbemerkungen
Die AuftragnehmerIn Marietta Stuhlfelder hat ihr Herzensthema, das Zeitmanagement und die Organisation zu ihrem USP gemacht – Sie ist DIE Zeitagentin. Sie lässt in ihren Keynotes und Seminaren die positive Psychologie lebendig erfahrbar werden und überzeugt dabei mit Herz und Authentizität. Die AuftragnehmerIn ist eine begeisterungsfähige Impulsgeberin, die ihr Publikum mit lebensnahen Geschichten und Bildern aus dem Alltag zu motivieren weiß. Ihr einzigartiger Vortragsstil wurde intensiv durch ihre langjährigen Auslandsaufenthalte geprägt. Marietta Stuhlfelder entspricht dem Zeitgeist, eine Weltenbürgerin zu sein. Sie hat über 30 Jahre Unterrichtserfahrung und über 20 Jahre Expertise als Unternehmerin. In ihren Präsentationen greift die AuftragnehmerIn auch gerne auf ihr Leben als Profitänzerin zurück und vernetzt dieses Wissen gekonnt mit Themen aus dem Businessbereich. Ihr Anliegen ist es, Methoden nicht nur zu vermitteln, sondern auch langfristig zu begleiten. Dafür hat die Zeitagentin ein eigenes Online-Programm, „The Time Minimalist“, entwickelt – Ganz nach dem Motto: Zeit ist die neue Währung. Die AuftragnehmerIn Marietta Stuhlfelder bietet ihre Dienstleistungen, Seminare, Trainings und Workshops face to face oder auch online in den Sprachen Deutsch und Englisch an.
1. Allgemeine Grundlagen, Geltungsbereich, Anmeldung
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der AuftragnehmerIn gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) in der jeweils aktuell verlautbarten Fassung. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Die AuftragnehmerIn schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist. Vertragserfüllungshandlungen durch die AuftragnehmerIn gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
1.2 Diese AGB sind der Auftragsbestätigung der AuftragnehmerIn angehängt und bilden einen Bestandteil des Auftrages. Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung der AuftragnehmerIn akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3. Die Buchung des Auftraggebers ist verbindlich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Auftragsbestätigung der AuftragnehmerIn per E-Mail. Die AuftragnehmerIn behält sich das Recht vor, Buchungen wegen Zahlungsrückständen in der Vergangenheit abzulehnen. Es besteht kein Kontrahierungszwang für die AuftragnehmerIn.
2. Umfang der Dienstleistung der AuftragnehmerIn, Rücktritt vom Vertrag
2.1 Der Umfang und Inhalt des konkreten Auftrages betreffend Dienstleistungen, Seminare und Workshops an die AuftragnehmerIn wird im Einzelfall zwischen den Vertragsteilen vertraglich vereinbart. Die AuftragnehmerIn übermittelt an den Auftraggeber eine Auftragsbestätigung. Diese ist betreffend den Inhalt, Umfang und Preis der Dienstleistungen der AuftragnehmerIn für den konkreten Auftrag maßgeblich und verbindlich.
2.2 Die AuftragnehmerIn bietet keine Leistungen eines Unternehmensberaters an und erbringt auch keine Unternehmensberatungsleistungen.
2.3 Die AuftragnehmerIn ist berechtigt, im Einzelfall die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen, ohne dass der Auftraggeber daraus Ansprüche, welcher Art auch immer, ableiten könnte. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die AuftragnehmerIn selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber. Ist eine allfällige Unmöglichkeit der Leistungserbringung auf Umstände zurückzuführen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, entfällt eine Leistungspflicht der AuftragnehmerIn.
2.4. Die AuftragnehmerIn ist berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist nicht nachkommt; über den Auftraggeber ein Hauptinsolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde; die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der AUFTRAGGEBER zu vertreten hat, unmöglich wird.
3. Obliegenheiten des Auftraggebers, Referenz
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen (Infrastruktur, technische Ausstattung) bei Erfüllung des Dienstleistungsauftrages an dem vereinbarten Erfüllungsort für die AuftragnehmerIn ein möglichst ungestörtes Arbeiten erlauben, soweit die Dienstleistungen nicht am Sitz der AuftragnehmerIn oder online vereinbart. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der AuftragnehmerIn auch ohne deren besondere Aufforderung alle zur Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die zur Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungsvertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der Auftragnehmerin bekannt werden.
3.2 Der Auftraggeber hat der AuftragnehmerIn das Datum bzw. den Zeitraum der gewünschten Dienstleistung der AuftragnehmerIn, den Veranstaltungsort, die Anzahl der Teilnehmer, die Kontaktdaten einer verantwortlichen Ansprechperson seitens des Auftraggebers sowie die Rechnungsadresse ehestmöglich bekannt zu geben.
3.3. Der Auftraggeber räumt der AuftragnehmerIn bis auf Widerruf das zeitlich unbeschränkte Recht ein, das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber, dessen Namen und Logo sowie eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz gegenüber Dritten mündlich, schriftlich, im Rahmen einer Referenzliste sowie des Internetauftritts der AuftragnehmerIn sowie in Sozialen Medien anzugeben.
4. Schutz des geistigen Eigentums der AuftragnehmerIn
4.1 Die Urheberrechte und sonstige immateriellen Schutzrechte an den von der AuftragnehmerIn, ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen verbleiben bei der AuftragnehmerIn. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Dienstleistungsvertrag umfasste Zwecke verwendet und verwertet werden.
4.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der AuftragnehmerIn erbrachten Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung der AuftragnehmerIn zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der AuftragnehmerIn gegenüber Dritten. Sprach- und/oder Videoaufzeichnungen der Dienstleistungen der Auftragnehmerin und deren Verbreitung und Veröffentlichung, auf welche Art und Weise und mit welchem technischen Hilfsmittel auch immer, sind nur mit ihrer vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung zulässig.
4.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt die AuftragnehmerIn zur Geltendmachung ihrer gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
5. Gewährleistung
5.1 Die Dienstleistungen der AuftragnehmerIn beruhen auf deren persönlicher Ausbildung und persönlichen sowie spezifischen Branchenerfahrungswerten, entsprechend dem letzten Wissens- und Informationsstand der AuftragnehmerIn. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Dienstleistung und nicht ein bestimmter Erfolg. Die AuftragnehmerIn gibt im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen lediglich persönliche Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber und seinen Leuten und Veranstaltungsteilnehmern. Die AuftragnehmerIn übernimmt keine Gewährleistung oder Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen und haftet für keinen bestimmten Erfolg. Es wird jedwede Gewährleistung einvernehmlich ausgeschlossen.
5.2 Der Auftraggeber hat allfällige Mängel der Dienstleistungserbringung der AuftragnehmerIn unverzüglich und noch während der Leistungserbringung zu rügen. Spätere Mängelrügen werden nicht anerkannt.
6. Haftung, Schadenersatz, Beweislastumkehr
6.1 Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstößt, haftet die AuftragnehmerIn für den Ersatz von Schäden, die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag von ihr dem Auftraggeber verursacht werden, nur für den Fall, dass die Verursachung dieser Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist mit dem Honorar, das für den jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbart wurde, beschränkt und gedeckelt, die Haftung der AuftragnehmerIn für Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn wird einvernehmlich ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.
6.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen.
6.3 Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein kausales und rechtswidriges Verschulden der AuftragnehmerIn zurückzuführen ist.
7. Geheimhaltung, Datenschutz
7.1 Die AuftragnehmerIn verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen und/oder privaten Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
7.2 Die AuftragnehmerIn ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilfen, derer sie sich bedient, entbunden, sie hat jedoch ihre Geheimhaltungsverpflichtung auf diese zu überbinden und haftet gemäß §1313a ABGB für deren Verstoß wie für einen eigenen Verstoß.
7.3 Die AuftragnehmerIn und der Auftraggeber sind verpflichtet, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie allfällige weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten. Die AuftragnehmerIn verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers. Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gem Art 13 ff DSGVO finden Sie auf unserer Homepage unter www.mariettastuhlfelder.com/Datenschutz.
7.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der DSGVO zu treffen (zB Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.
8. Honorar, Fälligkeit, Verzugszinsen, Aufrechnungsverbot, Rechnungslegung
8.1 Die AuftragnehmerIn erhält vom Auftraggeber für die im Einzelfall vereinbarte Dienstleistung ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der AuftragnehmerIn. Es gelten jene Preise als vereinbart, die sich aus den aktuellen Angeboten der AuftragnehmerIn ergeben. Die AuftragnehmerIn ist dazu berechtigt, Akonti oder auch Vorauskassa zu verlangen. Sofern keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird, ist das vertraglich vereinbarte Honorar der AuftragnehmerIn nach Rechnungslegung (Punkt 8.3.) sofort zur Zahlung fällig. Etwaige Individualvereinbarungen (zB spätere Bezahlung, Ratenzahlung) müssen mit der AuftragnehmerIn schriftlich vereinbart werden. In solchen Fällen gelten die Zahlungsbedingungen und Bestimmungen zum Zahlungsverzug sinngemäß.
8.2 Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Unternehmenszinsen gemäß § 456 UGB, mindestens jedoch 10% Verzugszinsen, als vereinbart. Die AuftragnehmerIn ist berechtigt, Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu verrechnen. Dies umfasst bei Unternehmergeschäften, unbeschadet darüberhinausgehender Betreibungskosten (iSd § 1333 Abs 2 ABGB), einen Pauschalbetrag von EUR40,00.
8.3 Der Auftragnehmer ist nicht dazu berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen den Honoraranspruch der AuftragnehmerIn aufzurechnen, außer diese Gegenforderung wäre gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von der AuftragnehmerIn ausdrücklich als richtig anerkannt worden.
8.4 Alle Preisangaben verstehen sich in EURO und exklusive Umsatzsteuer, außer die AuftragnehmerIn weist explizit auf die enthaltene Umsatzsteuer hin. Das Honorar ist spesenfrei und ohne Abzug auf das bekannt gegebene Konto der AuftragnehmerIn zahlbar. Bei Überweisungen aus dem EU-Ausland hat der Auftraggeber die anfallenden Überweisungskosten und Bankspesen zu tragen.
8.5. Die AuftragnehmerIn hat eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen auszustellen.
8.6 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung der AuftragnehmerIn vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
8.7 (Gilt nur bei gebuchten Vorträgen, Seminaren und Workshops, die nach Tagessätzen abgerechnet werden, nicht jedoch bei gebuchten 1:1- Programmen, die nicht nach Tagessätzen abgerechnet werden:) Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers gelegen sind, oder erklärt der Auftraggeber ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag (Stornierung), so ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet wie folgt: Storno zwischen 8 und 6 Wochen vor dem gebuchten Termin: 25 % des vereinbarten Honorars; Storno zwischen 6 und 4 Wochen vor dem gebuchten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars; Storno zwischen 4 und 2 Wochen vor dem gebuchten Termin: 75 % des vereinbarten Honorars; Storno zwischen 2 Wochen vor dem gebuchten Termin: 100 % des vereinbarten Termins. Bei 1:1-Programmen ist eine Stornierung nicht möglich.
8.8 Durch Verhinderung der AuftragnehmerIn entfallene Termine werden nach Möglichkeit an einem anderen oder zusätzlichen Termin ohne zusätzliches Entgelt nachgeholt. Im Fall einer ersatzlosen Absage eines Termins oder einzelner Einheiten durch die AuftragnehmerIn erstattet die AuftragnehmerIn bereits bezahlte Honorar aliquot der nicht geleisteten Dienstleistungen an den Auftraggeber zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
9. Dauer des Vertrages
Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch die AuftragnehmerIn.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
10.1 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des AuftragnehmerIn, aktuell A-5020 Salzburg.
10.2 Ausschließlicher internationaler Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der AuftragnehmerIn und diesen AGB ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in A-5020 Salzburg.
10.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Es gilt die ordentliche österreichische Gerichtsbarkeit als vereinbart.
11. Teilnichtigkeit, Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die AuftragnehmerIn verpflichtet sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht. Dies gilt sinngemäß auch für das Schließen planwidriger Lücken.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund eines auf Basis dieser AGB geschlossenen Vertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.
12.2 Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieser AGB heranzuziehen.
14.3 Die Rechte und Pflichten aus dem mit der AuftragnehmerIn abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag gehen auf Seiten des Auftraggebers auf eigene Rechtsnachfolger über (Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge).
Salzburg, im April 2024
Marietta Stuhlfelder